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c. Ermittlung und Besteuerung der übrigen außerbetrieblichen Einkünfte

Tanzer2. AuflNovember 2009

ca. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs 3 Z 6 EStG)

II/311
Auch die Ergebnisse aus der außerbetrieblichen Einkunftsart der Vermietung und Verpachtung sind von einer Privatstiftung ungeachtet ihrer Buchführungspflicht nach § 18 PSG ausschließlich durch Überschussrechnung gemäß dem vierten Abschnitt des EStG (beginnend mit § 15) zu ermitteln. Abgesehen von der vorangehend um die Rz II/207 besprochenen Besonderheit der ungebrochenen Fortsetzung der Stifterpersönlichkeit, falls bereits vermietete Liegenschaften (nach-)gestiftet werden, enthält das Stiftungssteuerrecht keinerlei Sondertatbestände betreffend das laufende Wirtschaften einer Privatstiftung in der sechsten Einkunftsart. Nicht einmal ein Ausschnitt der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 EStG ist von der Zwischensteuer betroffen. Es gelten vielmehr die allgemeinen Regeln für die normale Steuerpflicht in diesem Bereich. Dementsprechend erfolgt auch ein etwaiger Werbungskostenabzug in jenem Umfang, den § 16 EStG vorgibt. Eine Pauschalierung derartiger Einkünfte ist ebenso wenig vorgesehen.

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