vorheriges Dokument
nächstes Dokument

b. Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs 3 Z 5 EStG)

Tanzer2. AuflNovember 2009

ba. Allgemeines zu ihrer Ermittlung auch angesichts der Zwischensteuer

II/303
In ihrem gesamten außerbetrieblichen Bereich, so auch in der fünften Einkunftsart, ist es einer („aufgedeckten“) Privatstiftung verwehrt, die ihr gemäß § 18 PSG auferlegte handelsrechtliche (nunmehr: unternehmensrechtliche) Buchführung auch nur teilweise zur Feststellung ihres steuerlichen Ergebnisses heranzuziehen. Sie ist vielmehr zur Überschussrechnung der Einnahmen über die diesbezüglichen Werbungskosten genötigt. Nicht den Vermögensstamm betreffende Veränderungen werden ausschlaggebend, sondern vielmehr der tatsächliche Zu- und Abfluss von Geld- und Geldeswerten. Das bloße Entstehen von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie von sonstigen Be- und Entreicherungen im Vermögen ist grundsätzlich unmaßgeblich. Nur soweit der Werbungskostentatbestand des § 16 EStG Aufwendungen auf oder durch das der außerbetrieblichen Einkünfteerzielung dienende Vermögen zulässt, sind diese abzugsfähig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte