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b. Allgemeines zur Ermittlung betrieblicher Einkünfte einer offengelegten und außerbetrieblichen Privatstiftung

Tanzer2. AuflNovember 2009

II/283
Das körperschaftliche Stiftungssteuerrecht enthält drei Sondervorschriften, die das betriebliche Wirtschaften einer im Übrigen außerbetrieblichen, aber über § 13 Abs 1 Z 1 erster Satz KStG in ihrer Einkünfteermittlung nach § 7 Abs 2 leg cit einzustufenden Privatstiftung betreffen:

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