Zurechnungssubjekt der Einnahmen und sonstigen Vorteile iSd § 27 Abs 1 Z 7 zweiter Satz EStG ist diejenige Person, die die unentgeltliche Vermögensübertragung an die Privatstiftung durchführt. In diesem Zusammenhang ist es für die Zurechnung der Zuwendung auch unerheblich, ob der Zuwendende nach der Stiftungsurkunde oder der Stiftungszusatzurkunde konkret oder abstrakt als Begünstigter oder Letztbegünstigter in Betracht kommt (vgl Rz II/522).

