vorheriges Dokument
nächstes Dokument

be. Berechnung der Steuer

Arnold2. AuflNovember 2009

i. Der Normalsteuersatz

II/128x
Nach § 2 Abs 1 erster Satz StiftEG beträgt der Steuersatz für Zuwendungen generell 2,5 % der Zuwendungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte