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bb. Sachliche Steuerpflicht

Arnold2. AuflNovember 2009

i. Unentgeltliche Zuwendungen

II/128d
Gemäß § 1 Abs 1 StiftEG unterliegen der Stiftungseingangssteuer unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmassen.

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