Unter einer ausländischen privatrechtlichen Stiftung ist an dieser Stelle eine nicht nach österreichischem Recht ins Leben gerufene Körperschaft oder sonstige Vermögensmasse zu verstehen, die mit einer Privatstiftung gemäß dem PSG (vollauf) vergleichbar ist. Wann dies zutrifft, wird zu Rz II/128z noch zu erörtern sein. In diesem Zusammenhang wird auch die Vergleichbarkeit mit einem, nach angloamerikanischem Recht ins Leben gerufenen, Trust bedeutsam.
Petritz verneint im Allgemeinen und mE mit guten Gründen diese Vergleichbarkeit und spricht von einem verselbständigten Zweckvermögen
(Petritz, taxlex 2008, 275). An dieser Stelle genügt es, auf die systematische Stellung einer ausländischen privatrechtlichen Stiftung im österreichischen Ertragsteuerrecht hinzuweisen. Vorweg sind dabei jene Besonderheiten (Begünstigungen) festzuhalten, die das Privatstiftungssteuerrecht schlechthin kennzeichnen: