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1 R 28/02t

3. LfgDezember 2002

Problem:

Botenversehen; Büroorganisation; Organisationsmangel

Normen:

ZPO: §§ 146 ff

Datum, Geschäftszahl:

30. 04. 2002, 1 R 28/02t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei Betrauung eines Dritten mit der rein faktischen Weiterleitung eines fristgebundenen Schriftstücks besteht nur dann keine Pflicht zur Überwachung und Kontrolle des Dritten, falls die beauftragte Tätigkeit bei korrekter Durchführung die versäumte Frist wahren hätte können.

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