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1 R 341/02x

3. LfgDezember 2002

Problem:

Hinreichende Büroorganisation

Normen:

ZPO: §§ 146 ff, § 146

Datum, Geschäftszahl:

14. 10. 2002, 1 R 341/02x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine eigene Ablage für „Terminangelegenheiten“ stellt eine hinreichende Büroorganisation zur Sicherstellung der termingerechten Behandlung fristgebundener Schriftstücke dar.

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