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1 R 400/01x, 1 R 437/01p

3. LfgDezember 2002

Problem:

Fehlende Rechtsmittelbelehrung; mangelndes Rechtsschutzinteresse

Normen:

ZPO: §§ 146 ff, § 514

Datum, Geschäftszahl:

26. 11. 2001, 1 R 400/01x, 1 R 437/01p

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine fehlende oder unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis grundsätzlich zu einer Wiedereinsetzung führen.

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