Problem: | Fehlende Rechtsmittelbelehrung; mangelndes Rechtsschutzinteresse |
Normen: | ZPO: §§ 146 ff, § 514 |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 11. 2001, 1 R 400/01x, 1 R 437/01p |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Eine fehlende oder unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis grundsätzlich zu einer Wiedereinsetzung führen.

