Problem: | Vergessen des Zahlungsbefehls im Handschuhfach eines Autos |
Normen: | ZPO: §§ 146 ff |
Datum, Geschäftszahl: | 20. 09. 2001, 1 R 325/01t |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Das Vergessen eines Zahlungsbefehls im Handschuhfach eines Fahrzeugs durch den Geschäftsführer einer GmbH stellt keinen minderen Grad des Versehens dar.

