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20 R 42/01i

3. LfgDezember 2002

Problem:

Kostenbestimmung nach RATG; Kostenersatz bei Fakturenklage; vorprozessuale Kosten

Normen:

RATG: TP 2, TP 3A; ZPO: § 54

Datum, Geschäftszahl:

30. 11. 2001, 20 R 42/01i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Auch nach der ständigen Rechtsprechung des HG Wien ist es zur Geltendmachung vorprozessualer Kosten hinreichend, wenn diese bereits in der Klage verzeichnet werden, ohne dass ihre neuerliche Aufnahme in die Kostennote erforderlich ist.

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