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50 R 28/03d

6. LfgMai 2004

Problem:

Behauptungspflicht; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 932, § 1167, § 1489; EVÜ: Art 5; KSchG: § 31e; RATG: TP 3A; ZPO: § 178

Datum, Geschäftszahl:

26. 02. 2004, 50 R 28/03d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Klage und Ordinationsantrag sind nicht zweimal gesondert nach TP 3A RATG, sondern nur einmal mit einem Zuschlag von 25 % zu honorieren.

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