Problem: | Doppelter Einheitssatz für Widerklageschriftsatz |
Normen: | RATG: § 23; ZPO: § 448 |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 01. 2001, 20 R 60/00k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine analoge Anwendung des § 23 RATG und damit die Zuerkennung des doppelten Einheitssatzes verbietet sich in jenen Fällen, in denen eine erste Tagsatzung oder die Erlassung eines bedingten Zahlungsbefehls schon vor der ZVN 1983 nicht vorgesehen war.

