Problem: | Kostenbestimmung nach der ZPO |
Normen: | ZPO: § 41, § 43 |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 02. 2000, 1 R 36/00s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Zur Beurteilung, ob ein verhältnismäßig geringfügiger Teil des Anspruches im Sinn von § 43 Abs 2 ZPO vorliegt, kann nicht ein Richtwert von zehn von hundert für die Unterliegensquote herangezogen werden.

