vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 68/00x

1. LfgJänner 2001

Problem:

Vorprozessuale Kosten

Normen:

ABGB: § 881, §§ 888 f, § 914, §§ 1293 ff; ZPO: § 41

Datum, Geschäftszahl:

31. 03. 2000, 1 R 68/00x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Ein Spesenpauschale für die Anfertigung von Fotomaterial im Urlaub, Sammlung des Prozessstoffs und Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt kann wegen seines Charakters als vorprozessuale Kosten allenfalls im Rahmen der Prozesskosten zugesprochen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!