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1 R 7/01b

3. LfgDezember 2002

Problem:

Verschleppungsabsicht beim Sachverständigenbeweis

Normen:

ZPO: § 179, § 275

Datum, Geschäftszahl:

18. 12. 2001, 1 R 7/01b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Offenkundige Verschleppungsabsicht kann dann nicht angenommen werden, wenn der später verworfene Beweisantrag bereits in der ersten Tagsatzung nach der bloß neunminütigen Tagsatzung zur Fassung des Beweisbeschlusses gestellt wurde.

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