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1 R 374/00x

3. LfgDezember 2002

Problem:

Aussageverweigerung wegen Bedrohung des Zeugen; Erkundungsbeweis

Normen:

ZPO: § 321, § 325

Datum, Geschäftszahl:

29. 09. 2000, 1 R 374/00x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine Aussageverweigerung kann bei Umständen gerechtfertigt sein, die eine Notstandslage begründen, so etwa bei Vorliegen einer gefährlichen Drohung.

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