Problem: | Aussageverweigerung wegen Bedrohung des Zeugen; Erkundungsbeweis |
Normen: | ZPO: § 321, § 325 |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 09. 2000, 1 R 374/00x |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine Aussageverweigerung kann bei Umständen gerechtfertigt sein, die eine Notstandslage begründen, so etwa bei Vorliegen einer gefährlichen Drohung.

