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1 R 190/01i

3. LfgDezember 2002

Problem:

Abstandnahme von einer neuerlichen Einvernahme

Normen:

ZPO: §§ 146 ff, § 496

Datum, Geschäftszahl:

28. 05. 2001, 1 R 190/01i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Es liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn eine Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint, weil Schönwetter ihre Arbeit als Landwirt auf den Feldern erfordert, und von einer neuerlichen Einvernahme Abstand genommen wird.

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