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AG Rüdesheim/Rhein 3 C 455/96

4. LfgJuni 2003

Problem:

Rücktritt vom Hotelvertrag

Normen:

BGB: § 157, § 552; EGBGB: Art 28; EuGVÜ: Art 2, Art 5; HGB: § 346

Gericht:

AG Rüdesheim/Rhein

Datum, Geschäftszahl:

18. 06. 1997, 3 C 455/96

Leitsatz

Für Erfüllungsansprüche und damit im Zusammenhang stehende Schadenersatzansprüche aus einem Hotelvertrag ist nach Art 5 EuGVÜ das Gericht des Staates zuständig, in dem die eingeklagte Leistung zu erbringen gewesen wäre.

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