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1 Nc 30/99p

4. LfgJuni 2003

Problem:

Befangenheit bei geringfügigem wirtschaftlichen Interesse

Normen:

JN: § 19, § 20

Datum, Geschäftszahl:

29. 11. 1999, 1 Nc 30/99p

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Werden nur geringfügige wirtschaftliche Interessen des Richters von einer Entscheidung berührt, so kann bei objektiver Betrachtungsweise der Anschein der Voreingenommenheit nicht entstehen, womit auch keine Befangenheit des Richters gegeben ist.

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