Problem: | Manuduktionspflicht; Reisemangel |
Normen: | ABGB: §§ 922 ff, § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 182, § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 03. 2002, 20 R 25/01i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Die auch im Anwaltsprozess bestehende Manuduktionspflicht wird dann nicht verletzt, wenn trotz ausdrücklicher Rüge durch den Gegner eine Präzisierung des Vorbringens nicht vorgenommen wird.

