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1 R 257/01t

4. LfgJuni 2003

Problem:

Begriff des Handelsgeschäfts; Manuduktionspflicht beim Sachverständigenbeweis; Rügepflicht beim einseitigen Handelskauf

Normen:

HGB: § 1, § 343, § 377; ZPO: § 182

Datum, Geschäftszahl:

18. 09. 2001, 1 R 257/01t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die richterliche Manuduktionspflicht verpflichtet nicht zur Einmahnung weiterer Beweisanbote von den Parteien.

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