Problem: | Einwilligung zur Klagsänderung |
Normen: | ZPO: § 235 |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 06. 2001, 1 R 236/01d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird anstelle der ursprünglich begehrten Kaufpreisforderung eine Werklohnforderung geltend gemacht, so liegt wegen Änderung der anspruchsbegründenden Tatsachen unzweifelhaft eine Änderung des Klagegrundes und damit eine Klagsänderung vor.

