vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 236/01d

4. LfgJuni 2003

Problem:

Einwilligung zur Klagsänderung

Normen:

ZPO: § 235

Datum, Geschäftszahl:

29. 06. 2001, 1 R 236/01d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird anstelle der ursprünglich begehrten Kaufpreisforderung eine Werklohnforderung geltend gemacht, so liegt wegen Änderung der anspruchsbegründenden Tatsachen unzweifelhaft eine Änderung des Klagegrundes und damit eine Klagsänderung vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!