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60 R 4/15s

17. LfgDezember 2016

Problem:

Reisemangel; Lärmbelästigung

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

28. 05. 2015, 60 R 4/15s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Barmusik bis etwa Mitternacht und eine bis etwa 23.00 Uhr zu hörende Stranddisco des Nachbarhotels in einem südlichen Land sind keine Reisemängel.

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