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60 R 98/14p

17. LfgDezember 2016

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 914, § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

23. 01. 2015, 60 R 98/14p

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die Angabe „in unmittelbarer Umgebung“ in einem Reisekatalog ist so zu verstehen, dass die damit beschriebene Wegstrecke kürzer als 2,6 km ist.

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