Problem: | Verkehrssicherungspflichten |
Normen: | ABGB: §§ 1293 ff |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 05. 2015, 60 R 7/15g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Da Schrägen und Rampen im Eingangsbereich von Hotels nicht ausschließlich von Rollstuhlfahrern benützt werden, bestehen diesbezüglich Verkehrssicherungspflichten auch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

