Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 21. 10. 2013, 60 R 18/13x |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Das Vorhandensein allein eines Computers anstelle eines zugesagten Internet-Café und die ständige Benutzung des Computers durch andere Gäste stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar.

