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60 R 33/12a

15. LfgOktober 2015

Problem:

Außergewöhnliche Umstände; Zurechnung des Flughafenbetreibers im Sinn der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Normen:

ABGB: § 1313a; VO (EG) Nr. 261/2004: Art 5

Datum, Geschäftszahl:

27. 08. 2013, 60 R 33/12a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine allfällige Zurechenbarkeit des Flughafenbetreibers zum Luftfahrtunternehmer ist nicht nach § 1313a ABGB, sondern nach der autonom auszulegenden VO (EG) Nr. 261/2004 zu beurteilen.

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