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60 R 6/10b

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Umzug in eine Ersatzunterkunft; Verpflegung

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

29. 6. 2010, 60 R 6/10b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Für einen Umzug in ein Ersatzhotel steht grundsätzlich eine Reisepreisminderung in Höhe von 50 % des Tagesreisepreises zu.

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