Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude |
Normen: | KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 3. 2011, 60 R 88/09k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei einer Preisminderung wegen des erheblich mangelhaften Zustandes der Unterkunft in Höhe von 35 % und einer weiteren Preisminderung in Höhe von 5 % wegen Lärmbelästigung ist ein Zuspruch von Ersatz für entgangene Urlaubsfreude in Höhe von € 50,- pro Person und Aufenthaltstag angemessen.

