vorheriges Dokument
nächstes Dokument

60 R 88/09k

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

28. 3. 2011, 60 R 88/09k

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei einer Preisminderung wegen des erheblich mangelhaften Zustandes der Unterkunft in Höhe von 35 % und einer weiteren Preisminderung in Höhe von 5 % wegen Lärmbelästigung ist ein Zuspruch von Ersatz für entgangene Urlaubsfreude in Höhe von € 50,- pro Person und Aufenthaltstag angemessen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!