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60 R 23/10b

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Reiseveranstalter; Reisevermittler

Normen:

ABGB: §§ 1002 ff; KSchG: § 31b

Datum, Geschäftszahl:

18. 6. 2010, 60 R 23/10b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Für die Beurteilung der Frage, ob jemand als Reiseveranstalter oder als Reisevermittler aufgetreten ist, sind allein die Umstände bei Vertragsabschluss relevant.

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