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50 R 120/17d

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

vergleichbare Reisebedingungen; weitergehender Schadenersatz

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff; VO (EG) Nr. 261/2004: Art 8

Datum, Geschäftszahl:

09. 05. 2018, 50 R 120/17d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Werden für einen Direktflug nur Ersatzflüge mit einem oder zwei Umstiegen angeboten, die überdies zu einer Verzögerung der Ankunft am Zielort um mindestens einen bis eineinhalb Tage führen, so liegen jedenfalls keine vergleichbaren Reisebedingungen im Sinne des Art 8 Abs 1 lit b VO (EG) Nr. 261/2004 vor.

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