Reiserecht
Problem: | Reisemangel; Ersatz entgangener Urlaubsfreude |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 20. 04. 2018, 50 R 109/17m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei Buchung von zwei Hotelzimmern mit je einem Bad ist eine Reisepreisminderung in Höhe von 20 % gerechtfertigt, falls sich in einem der beiden Zimmer kein echtes Doppelbett befand und insgesamt nur ein Badezimmer vorhanden war.

