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50 R 99/17s

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

Ausgleichsanspruch; direkter Anschlussflug

Normen:

VO (EG) Nr. 261/2004: Art 2, Art 7

Datum, Geschäftszahl:

07. 03. 2018, 50 R 99/17s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Weiterflug vom Zielflughafen des vorangehenden Fluges, den ein Fluggast gemeinsam mit dem ersten Flug buchte und wofür er nur ein Ticket mit einer Ticketnummer erhielt, unter Berücksichtigung eines planmäßigen Zeitraumes zwischen den beiden Flügen von knapp über 13 Stunden als „direkter Anschlussflug“ im Sinne des Art 2 lit h der VO (EG) Nr. 261/2004 zu qualifizieren?

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