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50 R 95/17b

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

18. 01. 2018, 50 R 95/17b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Bei einem bloß einmal aufgetretenen und offensichtlich leicht zu behebenden Problem mit der Toilettenspülung liegt nur ein unerheblicher Mangel vor.

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