Reiserecht
Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 18. 01. 2018, 50 R 95/17b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei einem bloß einmal aufgetretenen und offensichtlich leicht zu behebenden Problem mit der Toilettenspülung liegt nur ein unerheblicher Mangel vor.

