Problem: | Rekursbeschränkung |
Normen: | ZPO: § 517 |
Datum, Geschäftszahl: | 01. 02. 2016, 1 R 241/15k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Ein Beschluss, mit dem ein Antrag auf Berichtigung der Parteienbezeichnung abgewiesen wird, ohne dass dadurch die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage verweigert wird, fällt nicht unter die in § 517 Abs 1 Z 1 bis 6 ZPO aufgezählten Beschlüsse.

