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1 R 235/15b (Reiserecht)

18. LfgOktober 2017

Problem:

Reisemangel; Geruchsbelästigung

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

11. 01. 2016, 1 R 235/15b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Bei einer auf dem vorherigen Ausmalen des Hotelzimmers beruhenden Geruchsbelästigung ist eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 10 % angemessen, falls die Reisenden dieser Geruchsbelästigung nur nach der Rückkehr von Besichtigungen ausgesetzt sind.

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