Problem: | Reisemangel; Geruchsbelästigung |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 11. 01. 2016, 1 R 235/15b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei einer auf dem vorherigen Ausmalen des Hotelzimmers beruhenden Geruchsbelästigung ist eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 10 % angemessen, falls die Reisenden dieser Geruchsbelästigung nur nach der Rückkehr von Besichtigungen ausgesetzt sind.

