Problem: | Zusammenrechnung bei Ansprüchen mehrerer Reiseteilnehmer; Rechtsmittelbeschränkung |
Normen: | JN: § 55; ZPO: § 11, § 501 |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 07. 2016, 1 R 23/16b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Auch bei einem einheitlichen Pauschalreisevertrag sind die Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche der verschiedenen Reisenden nicht zusammenzurechnen.

