Problem: | Beistandspflicht des Reiseveranstalters; Vertragsrücktritt; Ersatz entgangener Urlaubsfreude |
Normen: | ABGB: § 918; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 21. 01. 2016, 1 R 108/15a |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Ein weiterer Aufenthalt in einem Hotel ist einem Reisenden nicht zumutbar, falls sich in diesem tumultartige Szenen abspielen, die den Reisenden in Angst und Schrecken versetzen, und die vom Hotelpersonal nicht unterbunden werden.

