Problem: | eidesstättige Erklärung; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; ZPO: § 273, § 477 |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 10. 2016, 1 R 96/15m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Die Beförderung mit einem Sammelbus anstelle der vereinbarten Beförderung mit einem Privattaxi rechtfertigt keine Reisepreisminderung im Ausmaß von je 50 % für den Anreisetag und den Abfahrtstag.

