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1 R 255/09k

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Diebstahl von Reisegepäck

Normen:

MÜ: Art 31

Datum, Geschäftszahl:

30. 4. 2010, 1 R 255/09k

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird zwischen dem Reisenden und einem Vertreter der Fluggesellschaft telefonisch besprochen, dass eine Diebstahlsmeldung erst beim Rückflug ausreichend sei, so handelt es sich bei dieser Abrede um eine Verlängerung der allenfalls anwendbaren Ausschlussfrist des Art 31 Abs 2 MÜ.

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