Problem: | Diebstahl von Reisegepäck |
Normen: | MÜ: Art 31 |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 4. 2010, 1 R 255/09k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird zwischen dem Reisenden und einem Vertreter der Fluggesellschaft telefonisch besprochen, dass eine Diebstahlsmeldung erst beim Rückflug ausreichend sei, so handelt es sich bei dieser Abrede um eine Verlängerung der allenfalls anwendbaren Ausschlussfrist des Art 31 Abs 2 MÜ.

