vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 254/09p

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Verkehrssicherungspflichten bei Swimmingpool; Verstoß gegen ein Tauchverbot; Verunstaltungsentschädigung

Normen:

ABGB: § 1304, § 1326

Datum, Geschäftszahl:

19. 1. 2010, 1 R 254/09p

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein Reiseveranstalter verletzt seine Verkehrssicherungspflichten, falls scharfkantige, ausgebrochene Fliesen oder Mosaiksteine an oder in einem Swimmingpool nicht ausgebessert werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!