Problem: | Nichtbeförderung wegen Verlustes des Flugtickets |
Normen: | ABGB: § 914, § 1298 |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 9. 2010, 1 R 269/09v |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Ein Flugschein ist kein Wertpapier, sondern eine Beweisurkunde.
2. Ein Lufttransportunternehmen ist bei entsprechender Regelung in seinen AGB berechtigt, einem Fluggast die Beförderung zu verweigern, der keinen gültigen Flugschein vorlegen oder auf andere Weise den Nachweis seines Beförderungsanspruchs erbringen kann.

