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1 R 269/09v

Schmidt/Saria12. LfgOktober 2013

Problem:

Nichtbeförderung wegen Verlustes des Flugtickets

Normen:

ABGB: § 914, § 1298

Datum, Geschäftszahl:

29. 9. 2010, 1 R 269/09v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein Flugschein ist kein Wertpapier, sondern eine Beweisurkunde.

2. Ein Lufttransportunternehmen ist bei entsprechender Regelung in seinen AGB berechtigt, einem Fluggast die Beförderung zu verweigern, der keinen gültigen Flugschein vorlegen oder auf andere Weise den Nachweis seines Beförderungsanspruchs erbringen kann.

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