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1 R 89/06v

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Lärmbelästigung; Servicemängel

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

24. 08. 2006, 1 R 89/06v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Lärm durch eine Abzugsturbine am Nachbarhotel sowie durch Zulieferungen über die angrenzende Straße abends, während der Nachtstunden und täglich gegen 06.30 Uhr früh rechtfertigt eine Preisminderung in Höhe von 17 % des Reisepreises.

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