Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 11. 2003, 1 R 222/03y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Die Nichteinhaltung der Zusage einer individuellen und flexiblen Sonderbehandlung des Reisenden bei einer Studien- und Erlebnisreise rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 30 %.

