Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 15. 12. 2003, 1 R 263/03b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Für den Ausfall der Klimaanlage ist eine Preisminderung von 15 % nicht unangemessen, wenn deshalb im Hotelzimmer etwa 50 Gelsen pro Nacht waren und die Klimaanlage zwar die Luft mittels Gebläses bewegte, aber nicht kühlte.

