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OGH 6 Ob 250/01k

2. LfgApril 2002

Problem:

Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter

Normen:

ABGB: § 1096, § 1295, § 1313a

Gericht:

OGH

Datum, Geschäftszahl:

29. 11. 2001, 6 Ob 250/01k

Leitsatz

1. Die Auftragskette Vermieter-Hausverwalter-Werkunternehmer-Subunternehmer ist kein Grund, die Vertragshaftung des Vermieters zu verneinen, grundsätzlich aber auch kein Hindernis, dem weitergeleiteten Werkvertrag Schutzwirkungen zu Gunsten der Mieter des Hauses zuzubilligen.

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