Problem: | Rechtsnatur einer Kontogutschrift |
Normen: | ABGB: § 864; AGB-KrU 1979: P 8; KO: § 19, § 20 |
Gericht: | OGH |
Datum, Geschäftszahl: | 06. 05. 2002, 2 Ob 95/02p |
Leitsatz
1. Die Bank gibt mit einer Gutschrift ein abstraktes Schuldversprechen ab, wobei für das Entstehen der Forderung nur ein damit im Zusammenhang stehender Zeitpunkt und nicht die Wertstellung maßgeblich sein kann.

