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OGH 2 Ob 95/02p

3. LfgDezember 2002

Problem:

Rechtsnatur einer Kontogutschrift

Normen:

ABGB: § 864; AGB-KrU 1979: P 8; KO: § 19, § 20

Gericht:

OGH

Datum, Geschäftszahl:

06. 05. 2002, 2 Ob 95/02p

Leitsatz

1. Die Bank gibt mit einer Gutschrift ein abstraktes Schuldversprechen ab, wobei für das Entstehen der Forderung nur ein damit im Zusammenhang stehender Zeitpunkt und nicht die Wertstellung maßgeblich sein kann.

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