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OGH 2 Ob 190/01g

2. LfgApril 2002

Problem:

Preisgleitklausel; Tariferhöhung

Normen:

KSchG: § 6 aF; ZPO: §§ 266 f

Gericht:

OGH

Datum, Geschäftszahl:

06. 09. 2001, 2 Ob 190/01g

Leitsatz

1. Eine Vertragsbestimmung, die dem Unternehmer das uneingeschränkte Recht zur einseitigen Erhöhung des vereinbarten Preises während der Gültigkeitsdauer einer Jahreskarte einräumt, widerspricht § 6 Abs 1 Z 5 KSchG aF.

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